Rauchmelderpflicht in Bayern
Das es eine Rauchmelderpflicht in Bayern gibt, dürfte mittlerweile allseits bekannt sein.
2013 trat das Gesetz in Kraft, das in allen neu gebauten Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Rauchmelder eingebaut werden müssen.
Für bestehende Wohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.
Ab 01.01.2018 müssen auch in Bestandswohnungen Rauchmelder nachgerüstet werden.
Wo müssen überall Rauchmelder installiert werden?
Art. 46 BayBO Absatz 4
"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (...)"
Eine Übersicht sowie noch weitere Fragen und Antworten stellt das Staatsministerium des Inneren für Sie bereit.
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/171220rauchwarnmelder.pdf
Übersicht
Rauchmelderprüfung
Seitens der Feuerwehren werden KEINE Überprüfungen von Rauchmeldern oder deren Anbringung in Gebäuden durchgeführt.
Etwaige Anfragen im Auftrag der Feuerwehr sollten in jedem Fall abgelehnt werden und die Polizei informiert werden.