Dienstag, 15. Oktober 2024

 

Wegen der anhaltenden Trockenheit bei höheren Temperaturen steigt in den Sommermonaten die Gefahr von Waldbränden. Zur Warnung veröffentlicht der Deutsche Wetterdienst (DWD) von März bis Oktober je Tag und Ort einen sogenannten Waldbrandgefahrenindex mit fünf Gefährdungsstufen. Die niedrigste Stufe 1 bedeutet eine „sehr geringe Gefahr“. Bei der höchsten Stufe 5 ist eine „sehr hohe Waldbrandgefahr“ erreicht.

Meteorologische Daten, die regional vorhandenen Bodenverhältnisse, der Vegetationsstand und die Waldart stellen die Berechnungsgrundlagen für die Waldbrandstufen dar. Aufgrund der extremen Hitze und der andauernden Trockenheit spitzt sich die Lage ab Stufe 4 („hohe Gefahr“) extrem zu.

LINK Waldbrandgefahrenindex



Wie können Waldbrände vermieden werden?

Die Entstehung von Waldbränden zu vermeiden ist deshalb nun oberstes Ziel. Die Feuerwehr weist daher auf folgendes hin:

q In den Wäldern besteht absolutes Rauchverbot: Zigarettenglut und Rauchzeugreste können verheerende Folgen haben.

q Auch bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto durch Waldgebiete dürfen keine Rauchzeugreste aus dem Fenster geworfen werden.


In einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als einhundert Metern davon dürfen laut Bayerischem Waldgesetz grundsätzlich nicht:

q offenes Licht angezündet oder verwendet werden,

q brennende oder glimmende Sachen weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden,

q Grill- oder Lagerfeuer entzündet werden.


Weiter zu beachten:

q Grill- oder Feuerstellen außerhalb dieses Bereiches sind ordnungsgemäß zu beaufsichtigen und gegebenenfalls zu löschen, insbesondere wenn vom Funkenflug eine Gefahr ausgeht.

q Flaschen oder Glasscherben dürfen nicht im Wald zurückgelassen werden. Durch den Brennglaseffekt kann es auch hier zur Brandentstehung kommen.

q Mit Kraftfahrzeugen soll nicht auf Waldwegen oder auf Grasflächen gefahren werden. Vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator geht eine erhebliche Brandgefahr aus.


Was macht die Feuerwehr?

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Entstehungsbrand kommen, ist die Feuerwehr darauf vorbereitet. Ziel der Einsatzplanung ist es, den Einsatzort in möglichst kurzer Zeit mit schlagkräftigen Ersteinheiten zu beschicken, um eine Brandausweitung zu verhindern. So rücken in Niederaichbach binnen weniger Minuten die Freiwilligen Feuerwehren der betroffenen Ortsteile aus. Je nach Lagebild oder Brandentwicklung können natürlich auch noch zusätzliche Kräfte zugeführt werden.

Hilfe aus der Luft

Bei Waldbränden ist die Unterstützung der bodengebundenen Einheiten aus der Luft besonders wichtig. Die Luftbeobachtung von Polizei und Luftrettungsstaffel Bayern spielt für die Brandentdeckung, Lageerkundung und Lotsung von Einheiten eine entscheidende Rolle.
In der Luftrettungsstaffel ergänzen sich Pilot, Forstbeamter und Feuerwehrmann bei dieser Aufgabe im Flugzeug.

Wichtiges zum Schluss: Der Notruf

Wird ein Brand entdeckt, sofort die Feuerwehr über Notruf 112 rufen – denn es zählt jede Minute.

Wir wünschen Ihnen ruhige und brandfreie Sommertage!

Ihre
FREIWILLIGE FEUERWEHR NIEDERAICHBACH

 

 

Rauchmelderpflicht in Bayern

Das es eine Rauchmelderpflicht in Bayern gibt, dürfte mittlerweile allseits bekannt sein.

2013 trat das Gesetz in Kraft, das in allen neu gebauten Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Rauchmelder eingebaut werden müssen.

Für bestehende Wohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.

Ab 01.01.2018 müssen auch in Bestandswohnungen Rauchmelder nachgerüstet werden.

Wo müssen überall Rauchmelder installiert werden?

Art. 46 BayBO Absatz 4

"In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.

Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (...)"

Eine Übersicht sowie noch weitere Fragen und Antworten stellt das Staatsministerium des Inneren für Sie bereit.

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/171220rauchwarnmelder.pdf

 

Übersicht

Rauchmelderprüfung

Seitens der Feuerwehren werden KEINE Überprüfungen von Rauchmeldern oder deren Anbringung in Gebäuden durchgeführt.
Etwaige Anfragen im Auftrag der Feuerwehr sollten in jedem Fall abgelehnt werden und die Polizei informiert werden.

Pressemeldung

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   © Deutscher Wetterdienst, (DWD)

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